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Eine Oldenburger Schülerin setzt sich mit ihrer Beschwerde gegen die neue Rechtschreibung durch: Die Richter bescheinigten Josephine Ahrens, 16, dass ihre alten Schreibweisen nicht als falsch gewertet werden dürfen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat nach Informationen des SPIEGEL einer Schülerin in der Sache Recht gegeben, die gegen die Rechtschreibreform geklagt hat.
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