
Die Frage der Stimmengewichtung der Länder in der zukünftigen EU-Verfassung konnte nicht geklärt werden. Es konnten aber 82 von rund 100 offenen Fragen geklärt werden. Spanien und Polen, die an dem Verfassungsentwurf von Nizza festhalten wollten, baharrten auf eine höhere Stimmgewichtung ihrer Länder im EU-Rat. Der alte Entwurf von Nizza sprach Polen und Spanien mehr Stimmen zu, als ihnen von der Bevölkerungszahl eigentlich zustünde. Der Vorschlag des EU-Konvents sieht vor, jedem Land eine Stimme zu geben und dass es bei Abstimmungen neben einer „qualifizierten Mehrheit” eine Vertretung von mindestens 60% der Bevölkerung Europas geben muss. Heute wurde auch über eine Anhebung dieser Marke auf 65% diskutiert, da Deutschland Großbritannien Frankreich Italien und Spanien zusammen schon über 60% der Bevölkerung der zukünftigen EU ausmachen. Es wurde aber keine Lösung gefunden. Die Verhandlungen wurden abgebrochen und auf unbestimmte Zeit vertagt.
Übrigens: Die Bundesregierung hatte am 7. März 2001, wohl etwas voreilig, dem Verfassungsentwurf von Nizza bereits zugestimmt.
|