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29.10.2004, 19:04 - EU-Verfassung

Politik

Die europäischen Staats- und Regierungschefs unterzeichnen endlich die EU-Verfassung. Der Unterzeichnung der ersten Verfassung Europas war ein Tauziehen zwischen den Staaten vorausgegangen. Der am meisten umkämpfte Punkt war die Frage, mit welchem Mehrheitsverhältnissen Beschlüsse im EU-Rat (die 25 Staats- und Regierungschefs) und Ministerrat (Minister aus den 25 Ländern für das jeweilige Ressort) in Zukunft abgestimmt werden soll.

Entscheidungen werden nur getroffen, wenn mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung, durch die für einen Beschluss abstimmenden Mitgliedsstaaten, vertreten werden. Zugleich müssen 55 Prozent der Mitgliedstaaten für einen Beschluss sein, in Fragen der Außen-, Innen- und Justizpolitik sogar mindestens 72 Prozent. In der Steuerpolitik behält jedes Land sein Vetorecht.

Übersicht über die Organe der EU (500KB)


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