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Schüler und Studenten müssen gleiches Gehalt wie Mitarbeiter erhalten Schüler und Studenten müssen den gleichen Lohn wie fest Angestellte bekommen, wenn sie die gleiche Tätigkeit ausüben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass dies aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz hervorgehe.
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