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Im Zweifel für den Angeklagten - Mit dieser Begründung wurde der Haftbefehl gegen Abdelghani Mzoudi aufgehoben. Dem 31 jährigen Marokkaner wurde vorgeworfen Terror-Anschläge geplant zu haben. Aufgrund einer anonymen Aussage, die das Bundeskriminalamt beschaffen konnte, ließ das Hamburger Oberlandesgericht Abdelghani Mzoudi wieder frei. Die Bundesanwaltschaft legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.
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