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10.06.2005, 11:35 - Joblose sollen Bücher bezahlen

Tageszeitung

Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden bei Zuzahlung zu Lernmitteln ungleich behandelt. Wer in 2004 Sozialhilfe bezog, muss nicht zahlen. Ehemalige Arbeitslosenhilfe-Empfänger hingegen schon - Kinder von Arbeitslosen werden an Nordrhein-Westfalens Schulen unterschiedlich behandelt.

mehr: www.taz.de - » Aus mir wird nie was werden » Alle Teenies sollen es schaffen » Der Kampf mit dem Gummi
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