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| 10.06.2005, 11:35 - Joblose sollen Bücher bezahlen |
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Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden bei Zuzahlung zu Lernmitteln ungleich behandelt. Wer in 2004 Sozialhilfe bezog, muss nicht zahlen. Ehemalige Arbeitslosenhilfe-Empfänger hingegen schon - Kinder von Arbeitslosen werden an Nordrhein-Westfalens Schulen unterschiedlich behandelt.
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