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Ein neunjähriges Mädchen islamischen Glaubens muss am Schwimmunterricht der Schule teilnehmen. Das entschied gestern das Hamburgische Verwaltungsgericht. Die Schulbehörde hatte den Eltern pakistanischer Herkunft auferlegt, das Kind zum Schulschwimmen zu schicken. Diese legten Widerspruch ein, weil von ihrer Tochter "sündiges" Verhalten verlangt werde.
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