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In Europa ist die Frage, ob das Tragen des islamischen Kopftuches verboten werden soll, nicht einheitlich geregelt. Am strengsten ist die Regelung seit vergangenem Jahr in Frankreich, wo das Parlament ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen und Spitälern beschlossen hat. In Deutschland ist die Frage eines Verbotes seit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom September 2003 den Bundesländern überlassen. Österreich galt bis dato als eines der liberalsten Länder in Europa.
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