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Bildungssenatorin Dinges-Dierig zur Rechtschreibreform: „Neuregelung ist sinnvoll – Rat für Rechtschreibung wird noch offene Punkte klären“ Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig hat auf der Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) der Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung zum 1. August 2005 zugestimmt.
Im Einzelnen hat die KMK beschlossen:
Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2004 ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichtes an allen Schulen.
Am 31.07.2005 endet die Übergangsfrist und die damit verbundene Korrekturpraxis. Schreibweisen, die nicht der Neuregelung entsprechen, werden ab dem 01.08.2005 als Fehler nicht nur markiert, sondern auch bewertet. In den Bereichen, in denen der Rat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen hat, jedoch Änderungsvorschläge zu erwarten sind, wird bei der Bewertung Toleranz geübt. Dies betrifft die Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion. Für den Überschneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung gilt diese Toleranzklausel ebenso.
In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlages den aktuellen Stand der Regelung vollständig enthalten. Der aktuelle Stand des Regelwerks und des Wörterverzeichnisses ist im Internet und im Buchhandel zugänglich.
Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig: „Die Neuregelung macht Sinn, weil sie manches vereinfacht, vieles logischer gestaltet. Die Praxis in den Schulen zeigt mittlerweile seit Jahren, dass die Schülerinnen und Schüler gut damit zurechtkommen. Der Rat für Rechtschreibung hat gute Arbeit geleistet und wird auch für die noch diskutierten Bereiche der Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion abschließende Regelungen treffen. Bis dahin können Schülerinnen und Schüler die neuen oder alten Regeln verwenden, ohne dass dies auf Benotungen Einfluss hat.“
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